Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für die geführte Anlage der Roccos Soccer Arena GmbH (im folgenden "Vermieter" genannt) für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
(2) Durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen der Roccos Soccer Arena GmbH durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB des Vermieters in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.
(3) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedinungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i.S.d.Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen entnommen werden.
§ 3 Vermietung der Plätze
(1) Allgemeines: Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem diese AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.
(2) Buchungen erfolgen über den Namen, die Adresse (auch email) und die Telefonnummer. Gebuchte Einheiten müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Einheiten teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Buchung noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Einheiten können nur 48 Stunden/ bei Kindergeburtstagen bis 7 Tage vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei einer späteren Absage erfolgt die Rechnungsstellung in voller Höhe, solange der Platz nicht vermietet wird. Gleiches gilt für telefonische Reservierungen bzw. Reservierungen per E-Mail.
(3) Spieleinheit: Die Platzmiete berechnet sich pro Einheit = 45 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende sind die Uhren in der Halle bzw. des Personals. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene Einheit berechnet.
(4) Preise: Es gelten nur die jeweils an der Rezeption ausgehängten Preise. Preisangaben auf Werbemitteln (Flyer, Plakate, Events, etc. sind nicht verbindlich)
(5) Serviceleistungen: Bälle und Leibchen werden ( nur solange verfügbar) kostenlos gegen Pfand zur Verfügung gestellt. Bei Verlust eines Leibchens muss eine Gebühr von 10,00 Euro und bei Verlust eines Balles eine Gebühr von 100,00 Euro bezahlt werden. Beleuchtung für die Plätze ist im Preis enthalten.
(6) Abonnements:/Sonderveranstaltungen:Abonnements werden nur durch Abschluss eines Abo-Vertrages entgegengenommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den geschlossenen Zeitraum. Die Vertragsbedingungen sind dem Abo-Vertrag zu entnehmen. Bei Buchungen von Sonderveranstaltungen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher unterschriebenen Vertrages oder Anmeldeformulars.
§ 4 Benutzungsvorschriften
(1) Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für anfällig, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.
(2) Das Mitbringen von Tieren ist im Gebäude nicht gestattet.
(3) Das Anbringen von Plakaten usw. oder das Fotografieren zur Veröffentlichung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter.
(4) Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen mit allen Wertgegenständen mit zu den Plätzen zu nehmen oder wegzuschließen.
(5) Das Mitbringen von eigenen alkoholischen Getränken ist untersagt.
(6) Glas, Gläser, Flaschen und sonstige Behälter sowie Speisen und Kaugummis dürfen nicht mit in den Fußballbereich genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich die über die Gastronomie zu beziehenden Flaschen dar.
(7) Das Rauchen ist generell verboten.
(8) Jeder Besucher und Benutzer der Roccos Soccer Arena GmbH hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.Bei Verweisung eines Besuchers aus der Arena wird ein eventuell erhobenes Eintrittsgeld nicht erstattet. Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
(9) Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser hat als Erster die Halle zu betreten und darf sie als Letzter erst verlassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung überzeugt hat.
(10) Eltern haften für ihre Kinder. Kinder sind in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern zu beaufsichtigen.
(11) Roccos Soccer Arena GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder Besuchern aus der Benutzung der Arena erwachsen.
(12) Das Betreten der Anlage und Plätze mit Schraub-und Metallstollen ist untersagt. Für eventuelle Schäden durch Benutzung von solchen Stollen haftet der Träger dieser Schuhe.
(13) Das Spielen mit dem Ball ist nur auf den ausgewiesenen Flächen und nicht im übrigen Hallenbereich und anderen Räumlichkeiten gestattet.
(14) Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichen Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus resultierenden Konsequenzen.
§ 5 Hausrecht und Haftungsauschluss
Der Vermieter und dessen Bevollmächtige üben die Rechte der Hausherren aus. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, auch nicht bei Verletzungen der Spieler untereinander oder Diebstahl/ Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenstände gleich welcher Art sowie bei Entwendungen oder Beschädigungen von Fahrzeugen.
§ 6 Bildmaterial
Mit Betreten der Roccos Soccer Arena GmbH erklärt sich jeder Gast ( Mieter, Mitspieler, Besucher) damit einverstanden, jederzeit fotografiert/gefilmt werden zu können. Ebenso erkklärt sich jeder Gast damit einverstanden Bildmaterial seiner Person im Internet oder in Broschüren oder sonstigem Werbematerial veröffentlich zu sehen.
§ 7 Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz des Unternehmens als vereinbarter Gerichtsstand.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.